Satzung

„Die Videatoren“

Heidelberg


1     Präambel 3

1.1      Über dieses Dokument.. 3

1.1.1             Satzungsänderung       3

1.1.2             Aktualisierung             3

2       Organisation     3

2.1          Gründerdaten 3

2.1.1             Clubname  3

2.1.2             Kontaktadresse            3

2.1.3             Club Song 3

2.1.4             Logo          3

2.1.5             Video Vorspann 3

2.1.6             Beiträge     3

2.2          Mitglieder      3

2.2.1             Vorsitzende Mitglieder 4

2.2.1.1             Aufgabenverteilung             4

2.2.1.2             Ernennung Vorsitzender Mitglieder             4

2.2.1.2.1           Nachrückverfahren           4

2.2.1.2.2           Kreativverfahren           4

2.2.1.3             Freiwilliger Austritt             4

2.2.1.4             Ruhende Mitgliedschaft             4

2.2.1.5             Zurückstufung             4

2.2.2             Einfache Mitglieder 4

2.2.2.1             Mitgliederaufnahme             4

2.2.2.1.1           Vorraussetzung           4

2.2.2.1.2           Aufnahmeverfahren           4

2.2.2.2             Mitgliederausschluss             5

2.2.2.3             Freiwilliger Austritt             5

2.2.2.4             Ruhende Mitgliedschaft             5

2.3      Gäste 5

2.3.1             Gäste einladen 5

2.3.2             Gäste ausschließen          5

2.4          Filmauswahl  5

2.4.1             Veto           5

2.4.2             Programmfilm             5

2.4.3             Sneak Preview             6

3       Clubordnung     6

3.1          Sitzungstermin.... 6

3.2          Sitzungsraum...... 6

3.3          Sitzungsverlauf.... 6

3.4          Sitzungsstörung.. 6

3.4.1             Zwischenbemerkungen 6

3.4.2             Telefonanrufe 6

 


1         Präambel

Die Videatoren sind gegründet, um aus dem Fernseher aufgenommene Spielfilme anzuschauen und darüber zu diskutieren. Ziele des Clubs sind:

-          Spaß

-          Erweiterung der Kenntnisse wertvoller und wertloser Filme

1.1        Über dieses Dokument

Die gesamte Satzung untersteht dem deutschen Grundgesetz.

1.1.1       Satzungsänderung

Eine Satzungsänderung kann nur mit einer absoluten Einstimmigkeit der Vorsitzenden Mitglieder geschehen. Ausnahmen sind die Absichtserklärungen.

1.1.2       Aktualisierung

Mit Erscheinen einer höheren Versionsnummer verlieren alle Dokumente älterer Version ihre Gültigkeit.

2         Organisation

2.1        Gründerdaten

Der Videoclub ist gegen Ende Mai gegründet worden und am 10.6.1999 offiziell mit dieser Satzung ins Leben gerufen worden.

2.1.1       Clubname

Der Clubname lautet „Die Videatoren“ und kann nur durch ein konstruktives Votum geändert werden.

2.1.2       Kontaktadresse

Christian Winnewisser

Römerstr. 22

69115 Heidelberg

Tel.: 06221/618696

E-Mail: [email protected]

2.1.3       Club Song

Absichtserklärung über den Entwurf eines Club Songs

2.1.4       Logo

Absichtserklärung über den Entwurf eines Club Logos.

2.1.5       Video Vorspann

Absichtserklärung über das Drehen eines Vorspann Videos, daß vor jeder Sitzung vorgeführt wird.

2.1.6       Beiträge

Es werden keinerlei Beiträge erhoben. Die Speichermedien, Vorführeinrichtungen werden vom Hauptvorsitzenden für Technik finanziert und verbleiben auch in dessen Besitz. Nicht als Beiträge gelten diverse Verpflegung und der obligatorische Krug IceT.

2.2        Mitglieder

Die Mitgliederstruktur umfaßt zwei Arten von Mitgliedern, Vorsitzende Mitglieder und einfache Mitglieder. Neben den Mitgliedern können bei jeder Sitzung Gäste geladen werden.

Nur Mitglieder haben Stimmrecht für die Auswahl eines Filmes, bzw. Vetorecht.

2.2.1       Vorsitzende Mitglieder

Vorsitzende Mitglieder haben Stimmrecht. Die Vorsitzenden Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten der Mitglieder. Darüber hinaus gelten für Vorsitzende Mitglieder weitere Privilegien.

Die Vorsitzenden Mitglieder sind:

-          Christian Winnewisser (Hauptvorsitzender)

-          Dorothea Eberhardt (stellvertretende Hauptvorsitzende)

-          Barbara Thomas (stellvertretende Hauptvorsitzende)

2.2.1.1     Aufgabenverteilung

Den Vorsitzenden Mitglieder werden wie folgt die Aufgaben verteilt:

-          Christian Winnewisser: Material, Bedienung, Technik, Schriftführerassistent

-          Dorothea Eberhardt: Public relations und Design

-          Barbara Thomas: Schriftführer und Rechtsberatung, Richtlinienkompetenz in der Verpflegung

2.2.1.2     Ernennung Vorsitzender Mitglieder

Vorsitzende Mitglieder werden von den Mitgliedern gewählt. Mitglieder können sich bewerben oder können von Mitgliedern vorgeschlagen werden.

2.2.1.2.1      Nachrückverfahren

Es können freiwerdende Vorsitzendenplätze mit den entsprechenden Aufgaben neu besetzt werden.

2.2.1.2.2      Kreativverfahren

Mitglieder können jederzeit mit einer schriftlichen Begründung aus eigener Initiative neue Aufgabengebiete vorschlagen, um eine neue Position für ein Vorsitzendes Mitglied zu schaffen und sich selbst als Vorsitzenden dieser Aufgabengebiete vorschlagen.

2.2.1.3     Freiwilliger Austritt

Der Austritt ist jederzeit mit einer formlosen schriftlichen Benachrichtigung möglich. Der Club ist verpflichtet die freiwerdenden Aufgaben neu zu verteilen.

2.2.1.4     Ruhende Mitgliedschaft

Es ist jederzeit möglich eine ruhende Mitgliedschaft zu Beantragen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht sein und die Dauer (maximal ein Jahr) beinhalten. Für die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft besteht keine Anwesenheitspflicht und kein Stimmrecht. Die Aufgaben werden für die Fehlzeit an Mitglieder verteilt. Für diese Zeit erhält das Mitglied alle Rechte und Pflichten von Vorsitzenden Mitgliedern.

2.2.1.5     Zurückstufung

Es ist jederzeit eine freiwillige Rückstufung zum einfachen Mitglied notwendig.

2.2.2       Einfache Mitglieder

Einfache Mitglieder haben Stimmrecht, sowie die Pflicht sich an den Protokollen zu Beteiligen.

2.2.2.1     Mitgliederaufnahme

Die Mitgliederaufnahme erfolgt mittels einer Abstimmung unter den Mitgliedern.

2.2.2.1.1      Vorraussetzung

Um in den Club als Mitglied aufgenommen zu werden, muss man mindestens drei mal an einer Sitzung teilgenommen und die schriftliche und die mündliche Prüfung bestanden haben.

2.2.2.1.2      Aufnahmeverfahren

Das ordentliche Aufnahmeverfahren enthält folgende Schritte:

·         schriftlicher Antrag mit Begründung seitens des Antragstellers

·         schriftliche und mündliche Prüfung

Das Prüfungsgremium besteht aus einem Prüfungsvorsitzenden und mindestens einem Prüfungsbeisitzendem. Der Prüfungsvorsitzende muss ein Vorsitzendes Mitglied sein. Die Prüfungsbeisitzenden müssen mindestens einfache Mitglieder sein.

2.2.2.2     Mitgliederausschluss

Wenn ein Mitglied weniger als sechs mal innerhalb eines Kalenderjahres anwesend ist, findet eine Abstimmung über den Mitgliedsausschluss statt. Ausnahme ist das erste Beitrittsjahr. Die Abstimmung wird jeweils immer am Jahresanfang abgehalten. Es besteht eine zweimonatige Einspruchfrist seitens des Ausgeschlossenen. Er hat das Recht auf Anhörung mit anschließender erneuter Abstimmung über den Ausschluss. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich selbst über seinen Status Informiert zu halten.

2.2.2.3     Freiwilliger Austritt

Der Austritt ist jederzeit mit einer formlosen schriftlichen Benachrichtigung möglich.

2.2.2.4     Ruhende Mitgliedschaft

Es ist jederzeit möglich eine ruhende Mitgliedschaft zu Beantragen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht sein und die Dauer (maximal ein Jahr) beinhalten. Für die Zeit der ruhenden Mitgliedschaft besteht keine Anwesenheitspflicht und kein Stimmrecht.

2.3        Gäste

Gäste haben kein Stimmrecht. Die Absolute Anzahl der Gäste darf vier nicht überschreiten. Nicht eingeladen werden dürfen: Fondorman, Fußballhooligans, IceT- Verächter, Popcornkrümler- und raschler. Jedes Mitglied ist für das Benehmen seiner Gäste verantwortlich. Gäste können mit einer Stimme ausgeschlossen werden.

2.3.1       Gäste einladen

Jedes Mitglied kann einen Gast zu einer Sitzung einladen. Ein Gast muss mindestens zwei Tage vor der Sitzung dem Raumbesitzer oder dessen stellvertretendem Bevollmächtigten angekündigt werden.  Eine Ausnahme ist nach Absprache mit den anderen Mitgliedern möglich.

2.3.2       Gäste ausschließen

Gästeausschluß kann ohne Begründung durch absolute Mehrheit der vorsitzenden Mitglieder geschehen.

2.4        Filmauswahl

Es gibt zwei Arten der Filmauswahl, per Abstimmung mit einfacher Mehrheit und per Sneak Preview. Es werden drei Programmfilme an drei Sitzungen, gefolgt von einer Sneak Preview an einer Sitzung vorgeführt. Die Filmauswahl kann aus der von dem Materialverwalter Bereitgestellten Videothek erfolgen. Es ist jederzeit möglich externe Filme einzubringen für Programm- oder Sneak Preview Filme.

2.4.1       Veto

Jedes Vorsitzende Mitglied hat ein absolutes Vetorecht zur Abwahl eines vorgeführten Film. Bei Sneak Preview können einfache Mitglieder eine Abstimmung zum Veto initiieren.

2.4.2       Programmfilm

Die Abstimmung des Programmfilms der nächsten Woche erfolgt jeweils am Anfang der Sitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit zählen die Stimmen der Vorsitzenden Mitglieder mehr als die der einfachen Mitglieder. Folgt in der nächsten Woche eine Sneak Preview Sitzung, gilt die Abstimmung für die darauf folgende Woche. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder. Das Veto muß schon bei der Auswahl der Filme angemeldet werden. Ausnahme: Bei der Abstimmung abwesende Mitglieder haben Vetorecht, wenn sie den Filmtitel erfahren. Eine Briefwahl ist möglich. Eine Wahl per E-Mail gilt als Briefwahl.

2.4.3       Sneak Preview

Die Sneak Preview Fime werden in fester Reihenfolge von einem Mitglied ausgesucht. Die Reihenfolge ist mit der Reihenfolge der Erscheinung in der Mitgliederliste festgelegt. Es sollen zu jeder Sitzung zwei Sneak Preview bereitgestellt werden, falls ein Veto ausgesprochen wird. Falls beide Sneak Preview Filme per Veto abgewählt werden, wird eine spontane Abstimmung für einen Ersatzfilm eingeleitet. Das Veto muß nach dem erscheinen des Filmtitels, spätestens aber bis zum Ende des Vorspanns oder falls kein Vorspann vorhanden bis spätestens fünf Minuten nach Filmbeginn ausgesprochen werden. Ein nachfolgendes Veto ist ungültig.

3         Clubordnung

Die Ordnungsmacht innerhalb der Sitzungen liegen bei den Vorsitzenden Mitgliedern.

3.1        Sitzungstermin

Der Sitzungstermin ist auf jeden Donnerstag, 19:00 Uhr festgelegt. Ausnahmen sind gesetzliche Feiertage, an diesen Tagen entfällt die Sitzung ersatzlos.

3.2        Sitzungsraum

Der Sitzungsraum wird vom Hauptvorsitzenden organisiert. Der Raumbesitzer behält die Rechte über den Raum während der gesamten Sitzungszeit und kann die Sitzung ohne Begründung jederzeit abbrechen.

3.3        Sitzungsverlauf

Der Ablauf einer ordentlichen Sitzung setzt sich wie folgt zusammen:

1.       Auswahl eines Films für die darauf folgende Woche Mithilfe geeigneter Abstimmungsverfahren mit einfacher Mehrheit. Ist in der darauf folgenden Woche ein Sneak preview Termin, wird der Film für zwei Wochen später festgelegt

2.       Schaffen der technischen Vorraussetzungen und Bereitstellung diverser Verpflegung, sowie dem obligatorischen Krug IceT (Nur im Sommer)

3.       Verlesen des letzten Sitzungsprotokolls durch den Schriftführer oder den Protokollverfasser

4.       Film schauen

5.       Diskussion über den Film

6.       Von jeder Sitzung wird ein Protokoll angefertigt. Protokollanten sind die Vorsitzenden Mitglieder in der gleichen Reihenfolge wie in der „Sneak preview“ Filmauswahl

3.4        Sitzungsstörung

Eine Sitzungsstörung findet dann statt, wenn sich mindestens ein Mitglied oder ein Gast gestört fühlt.

3.4.1       Zwischenbemerkungen

Zwischenbemerkungen, die den Spannungsverlauf eines Filmes beeinträchtigen werden mit bis zu zwei mündlichen Abmahnungen geahndet. Letzte Konsequenz ist der Ausschluß aus der Sitzung.

Witzige Zwischenbemerkungen sind in jeder Menge erlaubt.

3.4.2       Telefonanrufe

Handys müssen vor dem Sitzungsbeginn ausgeschaltet werden. Bei Festnetzanrufen für Mitglieder wird der Film maximal 5 Minuten angehalten. Gäste haben kein Recht auf eine Fimunterbrechung.